Was ist Handeln unter fremden Namen?
Was ist Handeln unter fremden Namen?
Was ist Handeln unter fremden Namen?
Kein Handeln im fremden Namen liegt beim Handeln „unter fremdem Namen“ vor (Identitätstäuschung) sowie beim Handeln „unter falschem Namen“ (Namenstäuschung). Beim Handeln „unter fremdem Namen“ ersetzt der Handelnde seinen Namen durch einen fremden, um sich wahrheitswidrig für diese Person auszugeben.
Unter welchen Voraussetzungen kann man bei Abschluss eines Vertrages von einer anderen Person vertreten werden?
Ein Vertreter ist nur, wer eine eigenen Willenserklärung abgibt. Das heißt, dass dem Vertreter ein Mindestmaß an Entscheidungsfreiheit verbleiben muss. Besteht keine Entscheidungsfreiheit, so liegt die Aufgabe nur in er Überbringung einer Mitteilung. Der Überbringer ist nur Bote.
Bei welchen Geschäften ist Stellvertretung zulässig?
Die Stellvertretung ist zulässig bei allen Rechtsgeschäften, solange sie nicht höchstpersönlicher Natur sind, z.B. die Eheschließung (§ 1311 BGB), die Testamentserrichtung (§ 2064 BGB) oder etwaige andere Regelungen (insbesondere) im Familien- und Erbrecht.
Bei welchen Rechtsgeschäften kann man sich nicht vertreten lassen?
Grundsätzlich ist die Stellvertretung bei jeder rechtsgeschäftlichen Handlung zulässig. Ausnahmen dieses Grundsatzes finden sich lediglich bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften. Das betrifft beispielsweise die Eheschließung, § 1311 S. 1 BGB oder das Testament, § 1937 BGB.
Wann liegt ein Eigengeschäft des Vertreters vor?
Handelt der Handelte mit Vertretungswillen und tritt dieser Wille nach außen nicht erkennbar hervor, dann kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht (§ 164 Abs. 2 BGB@). Es liegt ein Eigengeschäft vor, auch wenn der Wille des Handelnden zu einem eigenen Vertrag fehlt.
Was ist das Offenkundigkeitsprinzip?
bedeutet bei der Stellvertretung, daß das Handeln des Vertreters grundsätzlich nur dann unmittelbar für und gegen den Geschäftsherrn wirkt, wenn der Vertreter erkennbar in fremdem Namen auftritt (§164 I BGB).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um wirksam für einen anderen handeln zu können?
Handeln im fremden Namen („im Namen des Vertretenen“) Gemäß dem Offenkundigkeitsprinzip muss für den Vertragspartner erkennbar sein, dass der Stellvertreter die Wirkung seiner Willenserklärung nicht für sich, sondern für einen anderen will (dass er es also mit zwei Personen zu tun hat).
Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung?
Die wirksame Stellvertretung, die für und gegen den Vertretenen wirkt hat folgende Voraussetzungen: Die Stellvertretung muss zulässig sein. Der Vertreter muss ein eigene Willenserklärung abgeben. Der Vertreter muss im fremden Namen handeln.
Wann liegt eine wirksame Stellvertretung vor?
Die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung: § 164 I 1 BGB: „Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zuste- henden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. “
Wann ist Vertretung grundsätzlich ausgeschlossen?
Die Stellvertretung kann unter der Bedingung der Höchstpersönlichkeit ausgeschlossen sein. 1 So handelt es sich bei der Eheschließung um ein Rechtsgeschäft mit höchstpersönlichen Charakter, § 1311 BGB. 2 Auch Testamente dürfen gemäß § 2064 BGB lediglich höchstpersönlich errichtet werden.
Welches sind die beiden wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung?
I. Die Äußerung des Willens. Ausdrückliche oder konkludente Äußerung. Das Schweigen als Willenserklärung.
Was ist das Vertretergeschäft?
Ein Vertretergeschäft liegt vor, wenn der Handelnde im Namen des Vertretenen ein Geschäft abschließt. Der Handelnde tritt nach außen als Vertreter auf. Das Vertretergeschäft kann wirksam oder unwirksam sein. Dies ist hängt davon ab, ob das Handeln im fremden Namen mit Vertretungsmacht erfolgt ist.