Wo muss ich Mutterschutz beantragen?

Wo muss ich Mutterschutz beantragen?

Wo muss ich Mutterschutz beantragen?

Das Wochengeld müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu können Sie die erforderlichen Unterlagen persönlich vorlegen oder per Post übermitteln. Das Formular für die Arbeits- und Entgeltbestätigung sowie Arztbestätigung erhalten Sie vom Arbeitgeber.

Wo muss Arbeitgeber Schwangerschaft melden Bayern?

Mitteilung des Arbeitgebers an das Gewerbeaufsichtsamt Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich über die Schwangerschaft oder die Stillzeit mit Namen und Beschäftigungsdaten der Frau zu benachrichtigen.

Kann man im Mutterschutz arbeiten?

Das Mutterschutzgesetz schützt Dich als berufstätige Mutter vor und nach der Geburt. Die letzten sechs Wochen vor der Entbindung musst Du nicht arbeiten; acht Wochen nach der Entbindung darfst Du nicht arbeiten.

Wo muss ich die Karenz beantragen?

Das Kinderbetreuungsgeld müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur oder über FinanzOnline) erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

Was braucht man alles um Mutterschaftsgeld zu beantragen?

Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme aus.

Was muss ich tun um Mutterschaftsgeld zu beantragen?

Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Dafür müssen Sie die “Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag” einreichen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger.

Welches Amt ist für Mutterschutz zuständig?

Die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wird von den Regierungspräsidien überwacht.

Wer muss über Schwangerschaft informiert werden?

(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.

Was zahlt der Arbeitgeber im Mutterschutz?

So wird das Mutterschaftsgeld berechnet Das Mutterschaftsgeld, das die Kasse zahlt, beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Während des Mutterschutzes erhält die Arbeitnehmerin also pro Tag 59,20 Euro, und zwar 13 Euro von der Krankenkasse als Mutterschaftsgeld und 46,20 Euro vom Arbeitgeber als Zuschuss.